Nachhaltigkeitspolicy Anlageberatung

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5 lit. b und Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR”) ist die S-International Niedersachsen Bremen GmbH & Co. KG – nachfolgend S-International genannt – verpflichtet, unternehmensspezifische Angaben zu veröffentlichen.

I. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Der Geschäftszweck der S-International ist die Unterstützung von Sparkassen bei der Durchführung, Abwicklung und Vermittlung von Zins-, Währungs- und Rohstoffgeschäften sowie die Beratung und Aufklärung im Auftrag, auf Rechnung und im Namen von Sparkassen, für welche die S-International tätig ist, in diesem Bereich.

Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört die Empfehlung geeigneter und – falls unsere Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch von Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung.
Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kundinnen und Kunden haben könnte.

Da Zins-, Währungs- und Rohstoffderivate aus dem Kreis der vom Anwendungsbereich der SFDR erfassten Finanzprodukte ausgenommen sind, werden bei der Anlageberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung nicht berücksichtigt.

Die S-International beabsichtigt keine Finanzprodukte im Sinne der SFDR zu empfehlen.

II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik (Art. 5 Abs. 1 SFDR)

Die S-International sieht sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber. Wir respektieren alle Menschen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Identität, ihres Geschlechts und Alters. Wir achten ihre Würde, ihre Rechte und ihre Privatsphäre. Durch unsere interne Policy gewährleisten wir Chancengleichheit. Unsere verbindliche Vergütungsrichtlinie berücksichtigt die Gleichbehandlung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bringt eine gerechte Bezahlung mit der nachhaltigen Entwicklung unseres Unternehmens in Einklang.

Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Unsere Vergütungsstruktur richtet sich nach Tarifverträgen, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

Download Nachhaltigkeitspolicy Anlageberatung

Datum der erstmaligen Veröffentlichung: 01.03.2023
Datum der Aktualisierung: 22.11.2023

Erläuterung zur Änderung: Anpassung der Überschrift „ Keine Berücksichtigung
nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung“