Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten
Angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen, sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund, soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick geben über uns und
- unsere Wertpapierdienstleistungen,
- unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten,
- unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung.
Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt.
Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformationsblattes für Privatkunden), sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erreicht werden.
Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird.
Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie eine bevollmächtigte Person beauftragt haben, wird diese im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten.
Folglich ist der bevollmächtigten Person ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der die Person u. a. auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn eine bevollmächtigte Person für Sie tätig wird, die seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist.
Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch.
Gemäß den Vorgaben der Delegierten Vorordnung (EU) 2017/565, sowie dem WpHG erteilen wir Ihnen hiermit folgende Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen.
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen
A. Informationen über das Wertpapierinstitut und seine Dienstleistungen
Informationen über das Wertpapierinstitut und seine Dienstleistungen S-International Niedersachsen Bremen GmbH & Co. KG
Geeren 26/28
28195 Bremen
Telefon: +49 421 709 123-0
Email: info@s-inb.de
Handelsregister HRA 29562 (Amtsgericht Bremen)
A. Informationen über das Wertpapierinstitut und seine Dienstleistungen
Informationen über das Wertpapierinstitut und seine Dienstleistungen
S-International Niedersachsen Bremen GmbH & Co. KG
Geeren 26/28
28195 Bremen
Telefon: +49 421 709 123-0
Email: info@s-inb.de
Handelsregister HRA 29562 (Amtsgericht Bremen)
Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und zuständige Aufsichtsbehörde
Wir besitzen eine Erlaubnis zum Betreiben von Wertpapierdienstleistungen gem. § 15 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WpIG (Anlagevermittlung), Anlageberatung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WpIG (Anlageberatung) und § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WpIG (Abschlussvermittlung).
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt/Main (Internet: www.bafin.de).
Kommunikationsmittel und -sprache
Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kundenaufträge können in deutscher Sprache telefonisch oder über elektronische Handelsplattformen übermittelt werden. Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informationen in elektronischer Form zur Verfügung.
Als Privatkunde im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes haben Sie die Möglichkeit, diese Informationen stattdessen in schriftlicher Form zu erhalten.
Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer Kommunikation
Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetzlicher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewahren, bei aufsichtsrechtlicher Anordnung im Einzelfall für bis zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf diesem Wege aus. Sollte eine bevollmächtigte Person für Sie tätig werden, gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Kommunikation für die bevollmächtigte Person ebenfalls.
Mitteilungen über getätigte Geschäfte
Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von dem Vertragspartner eine Vertragsbestätigung.
Hinweis zum Bestehen eines gesetzlichen Einlagensicherungssystems
Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet uns dem Institutssicherungssystem oder Einlagensicherungssystems anzuschließen.
B. Informationen über unsere Dienstleistungen
Wir erbringen folgende Wertpapierdienstleistungen: Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Anlageberatung.
Der Geschäftszweck der S-International Niedersachsen Bremen GmbH & Co. KG ist die Unterstützung von Sparkassen bei der Durchführung, Abwicklung und Vermittlung von Zins-, Währungs- und Rohstoffgeschäften sowie die Beratung und Aufklärung im Auftrag, auf Rechnung und im Namen von Sparkassen, für welche die S-International Niedersachsen Bremen GmbH & Co. KG tätig ist, in diesem Bereich.
Anlageberatung
Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine Prüfung Ihrer persönlichen Umstände. Für diese Prüfung erfragen wir zum Beispiel Ihre Anlageziele und Ihre finanziellen Verhältnisse.
Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlageberatung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen wir eine breite Palette von OTC-Derivaten der Landesbanken der Sparkassen-Finanzgruppe in die Auswahl mit ein.
Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt stellt Ihnen gerne Ihre Beraterin oder Ihr Berater der S-International Niedersachsen Bremen GmbH & Co. KG zur Verfügung. Gleichfalls sind Prospekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht wurden und Produktinformationsblätter / Basisinformationsblätter auf der Homepage der Emittenten abrufbar.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle der Anlageberatung keine regelmäßige Beurteilung der Geeignetheit der empfohlenen Finanzinstrumente durch uns erfolgt.
Information über die Risikoklassen der von uns empfohlenen Finanzinstrumente
In der Sparkassen-Finanzgruppe werden die im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Finaninstrumente in eine von insgesamt fünf Produktrisikoklassen eingestuft. Bei der Risikobereitschaft der Kundschaft gibt es ebenfalls fünf mögliche Kategorien – von 1 („sehr geringe Risikobereitschaft“) bis zu 5 („sehr hohe Risikobereitschaft“).
Für jede Kategorie der Risikobereitschaft gibt es in der Sparkassen-Finanzgruppe folglich eine entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch möchten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanzinstrumente jeweils zu Ihrer maximalen RisikobereitschWaft passen.
Die Produktrisikoklassen der Sparkassen-Finanzgruppe sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Risikoindikatoren, die in den von den Herstellern bereitzustellenden gesetzlichen Informationsblättern (Basisinformationsblatt) angegeben werden. Die dort verwendeten Risikoindikatoren reichen dabei von 1 (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko).
Im Rahmen einer Anlageberatung führen wir die sieben Risikoindikatoren mit den fünf Produktrisikoklassen zusammen. In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer Anlageberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir uns jeweils auf die Risikoklasse der Sparkassen- Finanzgruppe.
Beratungsfreies Geschäft
Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentscheidungen unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung unsererseits. Im Falle einer Auftragserteilung zu einem bestimmten Finanzinstrument überprüfen wir, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanzinstrumente angemessen beurteilen zu können (Angemessenheitsprüfung).
Dazu holen wir vorab Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein. Anders als bei der Anlageberatung werden Ihre Anlageziele und finanziellen Verhältnisse in diesem Fall nicht berücksichtigt. Gelangen wir bei dieser Angemessenheitsprüfung auf Basis der uns vorliegenden Informationen/Daten zu der Auffassung, dass das von Ihnen in Betracht gezogene Finanzinstrument im obigen Sinne für Sie nicht angemessen ist, werden wir Sie hierüber informieren. Wünschen Sie dennoch die Ausführung Ihres Auftrags, dürfen wir diesen weisungsgemäß ausführen.
C. Information über die Art der Anlageberatung
Wertpapierinstitute/-firmen, die Anlageberatung erbringen, sind verpflichtet, ihre Kundschaft zu informieren, ob die Anlageberatung als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ erbracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565). Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlageberatung – wie schon bislang – nicht als Honorar- Anlageberatung, sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen.
Das bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung erhalten die Sparkassen für welche die S-International tätig ist Zuwendungen gemäß § 70 WpHG. Wir erhalten für die Beratung von unseren Mandantensparkassen eine Provision. Die Erbringung in Form provisionsbasierter Anlageberatung hat im Übrigen keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit unserer Beratungsdienstleistungen.
D. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kunden-zufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört die Empfehlung geeigneter und – falls unsere Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch von Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung.
Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kundschaft haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können sowohl separat als auch kumulativ auftreten; sie können einzelne Unternehmen, aber auch ganze Sektoren/Branchen oder Regionen betreffen und dabei unterschiedlich stark ausgeprägt sein.
Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Finanzinstrumente, die den Kundinnen und Kunden in der Beratung angeboten werden. Hierfür kooperieren wir eng mit den Landesbanken / Emittenten (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe). Die Landesbanken / Emittenten sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder anerkannter Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen oder über die Auswahl der Basiswerte zu berücksichtigen.
Da Zins-, Währungs- und Rohstoffderivate aus dem Kreis der vom Anwendungsbereich der SFDR erfassten Finanzprodukte ausgenommen sind, besteht keine regulatorische Verpflichtung für die Hersteller dieser Produkte, die produktbezogenen Informationspflichten der SFDR zu erfüllen (z. B. keine Verpflichtung, über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel der Finanzinstrumente auf Basis der dezidierten SFDR-Vorgaben zu informieren). Für diese Finanzinstrumente („tailor made“) wird auch kein Zielmarkt inkl. Nachhaltigkeitsmerkmale vom Hersteller festgelegt.
Bei Finanzinstrumenten /over the counter (OTC)-Derivaten, die wir den Kunden ausschließlich empfehlen, handelt es sich um Finanzinstrumente ohne Nachhaltigkeitsmerkmale. Die Kunden werden im Rahmen der Beratung darauf hingewiesen. Die Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5 lit. b und Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor haben wir auf unserer Webseite veröffentlicht.
E. Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung
Wir sind verpflichtet, Aufträge unserer Kundschaft über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten Verfahren auszuführen, das darauf ausgerichtet ist, das bestmögliche Ergebnis für unsere Kundschaft zu erzielen.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für unsere Kundschaft führt. Wir ermöglichen die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages von Finanzinstrumenten (Derivaten) nach folgenden Grundsätzen:
Geltungsbereich
Die vorliegenden Grundsätze beschreiben unser generelles Vorgehen für Privatkunden und professionelle Kunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes.
Sie gelten für alle Aufträge in Finanzinstrumenten, die von der S-International Niedersachsen Bremen GmbH & Co. KG im Rahmen der Durchführung eines Kundenauftrags erteilt bzw. weitergeleitet werden. Diese Grundsätze gelten ausschließlich für die Ausführung von Kundenaufträgen in Zins-, Währungs- und Rohstoffderivaten.
Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen
1. Vermittlungsgeschäft
Kundenaufträge zum Kauf oder Verkauf von vermittelten Finanztermingeschäften nehmen wir im Auftrag und im Namen der Sparkassen aufgrund der überwiegend individuellen Ausgestaltung der Produkte nur mit Weisung entgegen.
Die Sparkassen haben mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) einen externen Intermediär für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten ausgewählt, der über entsprechende Ausführungsgrundsätze verfügt.
Die S-International Niedersachsen Bremen führt die Kundenaufträge nicht selbst aus, sondern leitet diese an die LBBW weiter. Hierbei kommen die von der LBBW aufgestellten Ausführungsgrundsätze zur Anwendung. Die Ausführungsgrundsätze der LBBW sowie weitere Informationen sind über die die Website www.LBBW.de/mifid-informationen abrufbar.
2. Festpreisgeschäft
Soweit Aufträge zum Kauf oder Verkauf im Rahmen eines Festpreisgeschäfts erfolgen, stellt die S-International Niedersachsen Bremen GmbH & Co. KG und die jeweilige Sparkasse organisatorisch sicher, dass diese zu marktgerechten Bedingungen ausgeführt werden.
Überprüfung der Grundsätze
Wir überprüfen unsere Grundsätze, die die Weiterleitung von Aufträgen an die LBBW begründen, und die Wirksamkeit der Grundsätze anlassbezogen, mindestens einmal jährlich. Weiterführende Informationen zur Auftragsausführung von Kundenaufträgen sind auf der Website der LBBW und auf unserer Webseite verfügbar. Auf Wunsch der Kundschaft händigen wir diese Informationen in Papierform aus.
F. Allgemeine Informationen über Kosten und Zuwendungen
Informationen über Kosten, Nebenkosten und Zuwendungen entnehmen Sie bitte der exemplarischen Kostenberechnungen für OTC-Derivate der Kundeninformationsbroschüre der jeweiligen Sparkasse.
Wir bieten Ihnen im Rahmen der Beratung individuell auf sie zugeschnittene Lösungen an.
Dieser Service ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses Aufwandes erhalten wir von unseren Mandantensparkassen Provisionen in Form von Geldzahlungen oder sonstige geldwerte Vorteile.
Provisionen werden als einmalige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Sie beträgt abhängig vom jeweiligen Geschäft zwischen 0,07% und 0,25% vom Bruttoertrag, den die Sparkasse beim Abschluss bzw. bei der Vermittlung eines Finanzinstrumentes erhält (z.B. als Zuwendung von einem Vermittlungspartner).
Die exakte Höhe aller Kosten, Nebenkosten und Zuwendungen teilen wir Ihnen rechtzeitig vor Abschluss des Geschäftes mit.
Geldwerte Vorteile können wir von unseren Mandantensparkassen, sowie von verschiedenen weiteren Vertragspartnern erhalten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um:
- Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B. technische Unterstützungsleistungen, Informationsmaterial zu Produkten und Markt, allgemeine Vertriebsunterstützung
- Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B. Schulungsmaßnahmen, Vorträge, Fachtagungen, Beratungsleistungen
- Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B. Vertriebsmaterial, Kundenveranstaltungen und -vorträge, Give-aways
Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese geldwerten Vorteile Ihren Interessen als Kundschaft nicht entgegenstehen, sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleistungen aufrecht zu erhalten und weiter zu verbessern.
G. Behaltensklausel
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Kooperationssparkassen die von dem Dritten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen bzw. die S-International die von den Kooperationssparkassen bezahlten Vergütungen behalten, vorausgesetzt, dass die Kooperationssparkassen die Vertriebsvergütungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 70 WpHG) annehmen dürfen.
Insoweit treffen der Kunde und die Kooperationssparkassen die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die Kooperationssparkassen auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen nicht entsteht. Diese Vereinbarung wird im Rahmen der Beratung durch die S-International im Namen der Sparkassen abgeschlossen.
Ohne diese Vereinbarung müssten die Kooperationssparkassen – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäftsbesorgung auf alle zwischen der S-International bzw. den Kooperationssparkassen und dem Kunden geschlossenen Wertpapier- und Derivategeschäfte unterstellt – die Vertriebsvergütungen an den Kunden herausgeben.
H. Information über den Zielmarkt des Produkts
Für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente wird i.d.R. vom Hersteller ein Zielmarkt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengruppen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Da wir ausschließlich Produkte beraten oder vermitteln, die individuell auf Ihre Bedürfnisse („tailor made“) zugeschnitten sind, wird für diese Produkte kein Zielmarkt festgelegt.
I. Datenschutzrechtlicher Hinweis
Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbeiten wir Ihre hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen Verträge (z. B. Beratungsverträge, sonstige Verträge) und die Erfüllung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z.B. aus dem Wertpapierhandelsgesetz).
J. Hinweis auf die Schlichtungsstelle sowie zum Beschwerdemanagement
Bei Streitigkeiten mit der S-International Niedersachsen Bremen GmbH & Co. KG besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Internet: https://www.s-schlichtungsstelle.de
Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die S-International Niedersachsen Bremen GmbH & Co. KG nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.
FernerhabenSiedieMöglichkeit,eineBeschwerdebeiderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht einzulegen, sofern Ihre Beschwerde einen behaupteten Verstoß gegen Vorschriften betrifft, deren Einhaltung die Bundesanstalt überwacht.
Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kundenbeschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerdemanagement-Grundsätzen dargestellt. Diese Grundsätze sind auf der Website unseres Hauses (www.s-inb.de) veröffentlicht.